GxP German Properties AG

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Bestätigung und Konkretisierung des Übertragungsverlangens sowie der Absicht der Paccard eight AG zum Abschluss eines Verschmelzungsvertrages; Festsetzung der Barabfindung auf EUR 6,02 je Stückaktie

Die Paccard eight AG („Paccard“) hat mit heutigem Schreiben an den Vorstand der GxP German Properties AG („GxP AG“) ihre am 8. Dezember angekündigte Absicht sowie ihr am 22. Februar 2022 förmlich gestelltes Verlangen gemäß § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG i.V.m. § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG konkretisiert und bestätigt, die Hauptversammlung der GxP AG über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf Paccard gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen. Sie hat weiterhin ihre Absicht zum Abschluss eines Verschmelzungsvertrages, mit der die GxP AG auf Paccard verschmolzen werden soll und in deren Zusammenhang der Ausschluss der Minderheitsaktionäre erfolgen soll, bestätigt.

Paccard hat mitgeteilt, dass sie weiterhin unverändert 91,01 Prozent des Grundkapitals der GxP AG hält und damit Hauptaktionärin der GxP AG im Sinne des § 62 Abs. 5 UmwG ist. Ebenfalls hat Paccard mitgeteilt, dass sie die an die auszuschließenden Minderheitsaktionäre zu gewährende angemessene Barabfindung gemäß § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG i.V.m. § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG auf einen Betrag in Höhe von EUR 6,02 je Stückaktie der GxP AG festgelegt hat. Die Angemessenheit der Barabfindung wird derzeit noch durch den gerichtlich ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer überprüft.

Der Vorstand der GxP AG beabsichtigt, den Verschmelzungsvertrag zwischen Paccard und der GxP AG am 13. April 2022 abzuschließen. Die Hauptversammlung der GxP AG zur Fassung eines Beschlusses über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der GxP AG auf Paccard gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 6,02 je Aktie der GxP AG soll voraussichtlich am 3. Juni 2022 stattfinden.

 

Confirmation and substantiation of squeeze-out request as well as intention of Paccard eight AG to conclude a merger agreement; determination of the cash compensation of EUR 6.02 per no-par value share

Paccard eight AG („Paccard“) has today confirmed and substantiated to the management board of GxP German Properties AG („GxP AG“) its intention notified on 8 December as well as its formal request made on 22 February 2022 pursuant to section 62 para. 1 and para. 5 of the German Transformation Act (Umwandlungsgesetz, „UmwG“) in conjunction with section 327a para. 1 sentence 1 of the German Stock Corporation Act (Aktiengesetz, „AktG“) that the general meeting of GxP AG shall resolve on the transfer of all shares of the minority shareholders to Paccard in exchange for an adequate cash compensation. It has further confirmed its intention to conclude a merger agreement by which GxP AG is to be merged into Paccard and in the context of which the squeeze-out of the minority shareholders shall occur.

Paccard has communicated that it continuously holds 91.01 percent of the share capital of GxP AG and is therefore the principal shareholder of GxP AG within the meaning of section 62 para. 5 UmwG. Furthermore, Paccard has notified that it has determined an adequate cash compensation to be provided to minority shareholders in the context of the squeeze-out pursuant to section 62 para. 1 and para. 5 UmwG in conjunction with section 327a para. 1 sentence 1 AktG in an amount of EUR 6.02 per no-par value share of GxP AG. The adequacy of the cash compensation is currently still being audited by the auditor selected and appointed by the court.

The management board of GxP AG intends to conclude the merger agreement between Paccard and GxP AG on 13 April 2022. The general meeting of GxP AG resolving on the transfer of the shares of the minority shareholders of GxP AG to Paccard in exchange for a cash compensation in the amount of EUR 6.02 per share of GxP AG will is expected to take place on 3 June 2022.

 

 

 

 

Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

GxP German Properties AG: Verschmelzung der GxP AG auf die Paccard

Karlsruhe (pta/08.12.2021/13:35) Paccard eight GmbH beabsichtigt die Durchführung einer Konzernverschmelzung der GxP German Properties AG in Verbindung mit dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre der GxP German Properties AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out)

Die Paccard eight GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main („Paccard“) hat dem Vorstand der GxP German Properties AG mit Sitz in Berlin („GxP AG“) heute mitgeteilt, dass sie eine Verschmelzung der GxP AG als übertragender Rechtsträger auf die Paccard als übernehmender Rechtsträger beabsichtigt.

Paccard hat dem Vorstand der GxP AG weiter mitgeteilt, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung der GxP AG auf die Paccard durch Aufnahme die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der GxP AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG (sog. verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out) beabsichtigt ist. Mit der Konzernverschmelzung, in deren Zusammenhang ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der GxP AG erfolgen soll, ist eine Vereinfachung der Beteiligungsstruktur beabsichtigt. Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die Paccard den Minderheitsaktionären der GxP AG für die Übertragung der Aktien gewähren wird, wird Paccard zu einem späteren Zeitpunkt mitteilen.

Paccard hat dem Vorstand der GxP AG zudem mitgeteilt, dass eine Beschlussfassung der Hauptversammlung der GxP AG über den verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out im zweiten Quartal des Jahres 2022 angestrebt wird.

Nach eigenen Angaben hält Paccard gegenwärtig 9.316.723 Aktien der GxP AG (entspricht einem Anteil von rund 80,03 Prozent am Grundkapital der GxP AG) und wird weitere 1.278.672 Aktien der GxP AG (entspricht einem Anteil von rund 10,98 Prozent am Grundkapital der GxP AG) von ihrer Gesellschafterin EPISO 5 Mont Acquico S.à r.l. erwerben, sodass sie insgesamt 10.595.395 Aktien der GxP AG (entspricht einem Anteil von rund 91,01 Prozent am Grundkapital der GxP AG) halten und damit Hauptaktionärin im Sinne des § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG sein wird. Ferner beabsichtigt Paccard nach eigenen Angaben einen Formwechsel in die Rechtsform einer Aktiengesellschaft. Paccard hat dem Vorstand der GxP AG mitgeteilt, dass sie nach Durchführung dieser Maßnahmen das Übertragungsverlangen nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 UmwG i.V.m. § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG stellen wird.

Der Vorstand der GxP AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, den von Paccard beabsichtigten verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out zu unterstützen und die seitens der GxP AG zur Vorbereitung und Durchführung des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs erforderlichen Maßnahmen vorzunehmen.

(Ende)

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Berlin, 26. Oktober 2021

GxP German Properties AG beschließt Kapitalerhöhung gegen Bareinlage unter Bezugsrechtsausschluss

Der Vorstand der GxP German Properties AG (nachfolgend "Gesellschaft") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals gemäß § 5 der Satzung der Gesellschaft beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 10.583.827,00 um EUR 1.058.382,00 (ca. 10 % des Grundkapitals) auf  11.642.209,00 durch Ausgabe von 1.058.382 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie gegen Bareinlage zu erhöhen. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2021 gewinnberechtigt.

Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde bei der Kapitalerhöhung ausgeschlossen (vereinfachter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG). Zum Bezug der neuen Aktien wurde ausschließlich die derzeitige Mehrheitsaktionärin Paccard eight GmbH (vormals Summit RE eight GmbH) zugelassen. Der Ausgabepreis je neuer Aktie beträgt EUR 6,04 und liegt damit über dem aktuellen Börsenkurs.

Der Bruttoerlös aus der Kapitalerhöhung beträgt EUR 6.392.627,28. Dieser dient der Finanzierung und Stärkung der Eigenkapitalbasis der Gesellschaft zur erfolgreichen Umsetzung der Wachstumsstrategie. Der erwartete Erlös aus der Kapitalerhöhung soll hauptsächlich zur teilweisen (Re-)Finanzierung der HCOB Loan Facility (Thor Assets) verwendet werden.

 

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Der Vorstand

c/o Bartsch Steuerberatungs GmbH
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Berlin, den 2. August 2021

Delisting der Aktien der GxP German Properties AG sowie freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot

Der Vorstand der GxP German Properties AG (nachfolgend "GxP") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Beendigung der Einbeziehung der Aktien der GxP (ISIN DE000A2E4L00) in den Freiverkehr der Börsen, an denen die Aktie auf Veranlassung der GxP gehandelt wird, zu Anfang November 2021 zu beantragen (Delisting).

Tristan Capital Partners hat im Rahmen des am 31. Mai 2021 bekanntgemachten indirekten Erwerbs einer 77,4 %-igen Beteiligung an der GxP dem Vorstand der GxP seine Unterstützung dazu angeboten und dies noch einmal bekräftigt.

In dem Zusammenhang hat die mittelbar von Tristan Capital Partners gehaltene Hauptaktionärin, Summit RE eight GmbH, dem Vorstand der GxP heute mitgeteilt, dass sie ein freiwilliges öffentliches Angebot zum Erwerb sämtlicher von ihr oder ihren Konzerngesellschaften noch nicht gehaltener Aktien der GxP gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 5,00 je Aktie unterbreiten wird. Die Frist für die Annahme des Erwerbsangebots soll am 9. August 2021 beginnen und am 10. September 2021, 24:00 Uhr (MESZ) enden. Durch das öffentliche Angebot soll den Aktionären der GxP die Möglichkeit gegeben werden, ihre Aktien vor Wirksamwerden des Delistings zu veräußern. Die Angebotsunterlage zu diesem Erwerbsangebot, die die Einzelheiten und weitere Bestimmungen des Erwerbsangebots enthalten wird, wird voraussichtlich am 6. August 2021 im Bundesanzeiger und informationshalber im Internet unter https://gxpag.com unter der Rubrik "Investor Relations" veröffentlicht.

 

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Berlin, den 31. Mai 2021

Tristan Capital Partners erwirbt mittelbar 77,4 %-ige Beteiligung an der GxP German Properties AG von Summit-Gruppe

Der Vorstand der GxP German Properties AG (nachfolgend „GxP“) wurde heute von Tristan Capital Partners im Namen von EPISO 5 Luxembourg Holding S.à.r.l. (nachfolgend „Tristan Capital“) benachrichtigt, dass ein verbindlicher Kaufvertrag zum indirekten Erwerb einer 77,4%-igen Beteiligung an der GxP von einer Gesellschaft, die von der Summit Properties Limited (nachfolgend „Summit“) ultimativ kontrolliert wird, abgeschlossen worden ist (nachfolgend „Transaktion“). Die Transaktion steht unter dem Vorbehalt üblicher Vollzugsbedingungen einschließlich der Kartellfreigabe.

Tristan Capital hat den Vorstand der GxP ferner informiert, dass Tristan Capital vorbehaltlich des Vollzugs der Transaktion erwägt, ein freiwilliges Angebot zum Erwerb aller ausstehenden übrigen Aktien der GxP zu unterbreiten. Auf Basis der gegenwärtigen Marktbedingungen plant Tristan Capital einen Barkaufpreis in Höhe von EUR 5,00 je Aktie anzubieten. Eine finale Entscheidung über das Ob des freiwilligen Kaufangebots und über den Angebotspreis wurde von Tristan Capital bislang nicht getroffen.

Ferner wurde GxP von Tristan Capital darüber informiert, dass Tristan Capital nach Vollzug der Transaktion dem Vorstand der GxP seine Unterstützung anbieten wird, ein Delisting durchzuführen bzw. zu beantragen, die Einbeziehung der Aktien im Handel im Freiverkehr der Börsen, an denen die Aktie auf Veranlassung der GxP gehandelt wird, zu beenden.

Vorstand und Aufsichtsrat von GxP begrüßen Tristan Capital als neuen Ankeraktionär.

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Berlin, 4. Februar 2021

GxP German Properties AG: Information vom Großaktionären

Die Summit Properties Limited, Guernsey, hat heute mitgeteilt, dass sie derzeit strategische Optionen in Bezug auf ihre Beteiligungen an deutschen Tochtergesellschaften diskutiert, die zu einem Verkauf bestimmter Tochtergesellschaften an einen internationalen Investor führen können. Zu diesen Tochtergesellschaften der Summit Properties Limited gehört auch die GxP German Properties AG.

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Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP

GxP German Properties AG: Abschluss eines Immobilienkaufvertrages

Eine Tochtergesellschaft der GxP German Properties AG hat heute einen Vertrag über den Kauf einer Büroimmobilie in Hannover abgeschlossen. Bei der Immobilie handelt es sich um das Nachbargrundstück einer bereits im Eigentum des GxP Konzerns befindlichen Immobilie. Durch den Ankauf kann der vorhandene Immobilienbestand weiter optimiert werden. Die Immobilie hat eine vermietbare Fläche von rund 4.700qm und ist vollständig vermietet. Der vereinbarte Kaufpreis beläuft sich auf einen mittleren einstelligen Millionenbetrag. Mit dem Vollzug der Transaktion wird Ende des ersten Quartals 2020 gerechnet.

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Über die GxP German Properties AG

Die GxP German Properties AG mit Sitz in Berlin konzentriert sich auf die Akquisition, die Bestandhaltung und das Asset Management von Büro- und Einzelhandelsimmobilien in Deutschland. Der Investitionsfokus umfasst attraktive Gewerbeimmobilien in den Segmenten „Core+“ und “Value add“ in Metropolregionen sowie ausgewählten mittelgroßen deutschen Städten. Die Gesellschaft verfolgt die Strategie, durch aktives Bestandsmanagement deutliche Wertsteigerungspotentiale zu heben und gleichzeitig nachhaltige Mieterträge zu sichern.

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Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 MMVO – zu veröffentlichen über DGAP

GxP German Properties AG: Veränderungen im Vorstand

Berlin, den 5. Oktober 2018 – Herr Boris Tramm ist als Vorstand der GxP German Properties AG zurückgetreten. Der Aufsichtsrat hat Herrn Itay Barlev zum neuen Vorsitzenden des Vorstandes bestellt. Er wird die Gesellschaft als alleiniger Vorstand führen. Der Aufsichtsrat dankt Herrn Tramm für die geleistete Arbeit.

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Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 MMVO – zu veröffentlichen über DGAP

GxP German Properties AG: Veränderung im Vorstand

Berlin, den 31. August 2018 – Boris Tramm, Vorstand der GxP German Properties AG (ISIN: DE000A2E4L00, WKN: A2E4L0), hat der Gesellschaft heute mitgeteilt, dass er sein Amt zum 30. November 2018 aus privaten Gründen niederlegt und die Gesellschaft verlassen wird.
Der Aufsichtsrat dankt Herrn Tramm für seinen Einsatz für die GxP German Properties AG und wünscht ihm für seine private und berufliche Zukunft weiterhin alles Gute.

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Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 MMVO - veröffentlicht über DGAP am 31.05.2018 / 22:30 CET/CEST

GxP German Properties AG: Veränderung im Aufsichtsrat

Berlin, den 31. Mai 2018 – Der Vorsitzende des Aufsichtsrats der GxP German Properties AG (ISIN: DE000A2E4L00, WKN: A2E4L0), Herr Norbert Kickum, hat die Gesellschaft heute darüber informiert, dass er sein Aufsichtsratsmandat aus wichtigen persönlichen Gründen mit sofortiger Wirkung niederlegt.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesellschaft danken Herrn Kickum ausdrücklich für seinen Einsatz für die GxP German Properties AG und für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Die Gesellschaft wird in Kürze die notwendigen Maßnahmen für die gerichtliche Bestellung eines Nachfolgers einleiten und einen Kandidaten vorschlagen.

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Über die GxP German Properties AG

Die GxP German Properties AG mit Sitz in Berlin konzentriert sich auf die Akquisition, die Bestandhaltung und das Asset Management von Büro- und Einzelhandelsimmobilien in Deutschland. Der Investitionsfokus umfasst attraktive Gewerbeimmobilien in den Segmenten „Core+“ und “Value add“ in Metropolregionen sowie ausgewählten mittelgroßen deutschen Städten. Die Gesellschaft verfolgt die Strategie, durch aktives Bestandsmanagement deutliche Wertsteigerungspotentiale zu heben und gleichzeitig nachhaltige Mieterträge zu sichern. Sie greift hierfür auf ihre langjährige Erfahrung am Immobilienmarkt und ein umfangreiches Netzwerk zurück.

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